Die Berliner DGB-Kreisverbände betrachten mit großer Sorge die wachsenden Probleme vieler Mieter*innen, ihre Miete zahlen zu können. Bezahlbarer Wohnraum ist vor diesem Hintergrund mehr denn je eine soziale Notwendigkeit.
- Mit großem Unverständnis betrachten wir daher den Streit um das sogenannte Umwandlungsverbot. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hat in Berlin in den vergangenen fünf Jahren 80.000 Mietwohnungen gekostet. So notwendig der Neubau bezahlbarer Mietwohnungen ist, er kann den Wegfall umgewandelter Wohnungen nicht kompensieren. Deshalb ist das Vorhaben der Bundesregierung, diese Umwandlungen zu erschweren, ein wichtiger Schritt. Aussagen, wie des Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten, Jan-Marco Luczak, Eigentum sei besser als Miete, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die durch die Pandemie ihre Arbeit verloren haben oder Kurzarbeitergeld beziehen. Wir fordern die Bundesfraktionen auf, die geplante Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung ohne weitere Verwässerung zu beschließen.
- Während die öffentlichen Wohnungsunternehmen bis Ende des Jahres auf Kündigungen aufgrund von pandemieverursachten Mietschulden verzichten, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Schutz für Mieter*innen auch privater Wohnungseigentümer*innen zum 01.07.2020 auslaufen lassen. Begründung: „Wir müssen langsam wieder in Richtung Normalität kommen.“ (Jan-Marco Luczak, 15.06.2020). Von „Normalität“ kann derzeit keine Rede sein, im Gegenteil. Die Infektionszahlen sind deutlich höher als im Frühjahr, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens stellen für viele Betriebe und ihre Beschäftigten eine wirtschaftlich existenzielle Bedrohung dar. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, den Kündigungsschutz für Mieter*innen unverzüglich zu reaktivieren.
- Am 23.11.2020 ist die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft getreten. Nach Aussage des Berliner Mietervereins müssen bei ca. 365.000 Mietverhältnisse die Mieten gesenkt werden. Das ist für viele Mieter*innen eine notwendige Entlastung. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Mietendeckel und hoffen, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Die zentrale Begründung für die Klage gegen den Mietendeckel lautet, dass der Senat als Landesregierung nicht die Kompetenz habe, einen Mietendeckel einzuführen. Hunderttausende Berliner Mieter*innen und Millionen weiterer in anderen deutschen Metropolen müssten nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgesetzes warten, wenn die Bundesregierung für die angespannten Wohnungsmärkte einen bundesweiten Mietendeckel nach Berliner Vorbild beschließen würde.